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   ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13   

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ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13 (https://dejure.org/2013,43308)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13 (https://dejure.org/2013,43308)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 56 Ca 9425/13 (https://dejure.org/2013,43308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 4 BEEG, § 21 Abs 5 BEEG, § 14 Abs 4 TzBfG, § 21 TzBfG, § 4 KSchG
    Anwendbarkeit der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG - einvernehmliche Beendigung der Elternzeit der zu Vertretenen - Sonderkündigungsrecht nach § 21 Abs 4 BEEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG auf Kündigungen nach § 21 Abs. 4 BEEG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dreiwochenfrist gilt auch für Kündigungen befristeter Arbeitsverträge

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG auf das Sonderkündigungsrecht nach § 21 Abs. 4 BEEG

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1012
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04

    Zweckbefristung - Schriftform

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Da bei einer Zweckbefristung die Dauer des Arbeitsverhältnisses allein von dem Vertragszweck abhängt, muss im Fall der Zweckbefristung der Vertragszweck schriftlich vereinbart werden (BAG [21.12.2005] - 7 AZR 541/04 - juris Rn. 37 = NJW 2006, 1084).

    Der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, muss so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG [21.12.2005] - 7 AZR 541/04 - juris Rn. 36).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Im Fall einer Befristung nach § 21 Abs. 1 BEEG liegt - nicht anders wie bei einer allgemeinen Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG - der zu verlangende erforderliche Kausalzusammenhang nur dann vor, wenn der Arbeitgeber tatsächlich und rechtlich in der Lage wäre, dem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer im Falle seiner Weiterarbeit nicht nur seine bisherigen Tätigkeiten, sondern auch den Aufgabenbereich des Vertreters zu übertragen (BAG [12.01.2011] - 7 AZR 194/09 - juris Os. = NZA 2011, 507).

    Die für eine mittelbare Vertretung erforderliche Kausalität ist auch dann nicht gegeben, wenn die Tätigkeit der Stammkraft mit der des vertretenen Arbeitnehmers nicht gleichwertig ist, die beiden Arbeitnehmer etwa tarifvertraglich unterschiedlich eingruppiert sind (BAG [12.01.2011] - 7 AZR 194/09 - juris Rn. 21 = NZA 2011, 507).

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07

    Klagefrist

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Die Praxis des BAG ist großzügig: So wird zum Beispiel § 4 S. 1 KSchG - obwohl nach seinem Wortlaut alle Unwirksamkeitsgründe erfassend ("oder aus anderen Gründen") - und damit trotz "zunächst eindeutig erscheinenden Wortlaut" für den Fall der Vertretung ohne Vertretungsmacht als "nicht eindeutig" qualifiziert, wozu eine recht dogmatische und vor allem teleologische Überlegung veranlasste (vgl. BAG [26.03.2009] - 2 AZR 403/07 - juris Rn. 18 ff. = NZA 2009, 1146; Stiebert, NZA 2013, 657 (658): " Vielmehr ist eine Betrachtung vom Telos der Regelung her geboten.").

    Er soll nach Ablauf der drei Wochen darauf vertrauen dürfen, dass "seine´ Kündigung das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat" (BAG [26.03.2009] - 2 AZR 403/07 - juris Rn. 22).

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Ansonsten bedarf es eines allgemeinen Feststellungsantrages nach § 256 Abs. 1 ZPO (BAG [10.11.2011] - 6 AZR 357/10 - Rn. 13 = NZA 2012, 205).

    Wäre nur ein allgemeiner Feststellungsantrag i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, wären die Klageanträge als allgemeine Feststellungsanträge auszulegen (vgl. BAG [10.11.2011] - 6 AZR 357/10 - Rn. 13 = NZA 2012, 205).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Nach Sinn und Zweck ist die Vorschrift weit auszulegen und auch dann anzuwenden, wenn ein Rechtsanwalt erst durch spätere Bevollmächtigung zu einem Prozessbeteiligten wird und er bereits zuvor oder zeitgleich mit der Bevollmächtigung in den Besitz des zuzustellenden Schriftstücks gelangt ist (BGH [07.10.2010] - VI ZR 48/10 - juris Rn. 11 = MDR 2011, 121).
  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Dies, obwohl der Beklagte aus dieser Kündigung ausdrücklich keine Rechte mehr herleitet (vgl. allgemein BAG [19.08.1982] - 2 AZR 230/80 - juris Rn. 19 ff. = NJW 1983, 1628).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (vgl. BAG [13.02.2013] - 7 AZR 225/11 - juris Rn. 33 = NZA 2013, 777).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Dies ist jedoch nicht Folge der hiesigen Auslegung und Anwendung des § 21 BEEG, sondern Folge einer Vertragsgestaltung, die (1) auf die Vereinbarung einer ordentlichen Kündbarkeit während der Zweckbefristung verzichtet, (2) zudem nicht die Sicherheit einer Doppelbefristung sucht, (3) darüber hinaus das Vorliegen einer Elternzeitbefristung noch dadurch in Frage stellt, dass nicht auf das Ende der Elternzeit, sondern auf die Rückkehr der zu vertretenen Arbeitnehmerin abgestellt wird und (4) zuletzt auch noch durch eine vorgezogene einvernehmliche unbezahlte Freistellung den vereinbarten Beendigungstatbestand ins gänzlich Unbestimmte verlegt - ohne dass dieser Fall von der Befristungsabrede im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung erfasst wäre (vgl. zu Letzterem BAG [26.06.1996] - 7 AZR 674/95 - juris Rn. 19 = NZA 1997, 200).
  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 37/08

    Vollstreckungsimmunität hinsichtlich zustehender Forderungen eines ausländischen

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Es kann offenbleiben, ob die vom Urlaubsvertreter veranlasste zeitnahe Zustellung der Klage mit der Zustellungsurkunde vom 22.07.2013 (Bl. 37 d.A.) an das Instituto Cervantes des Spanischen Königreichs mit Sitz in Madrid durch Zustellung an das Berliner Zentrum direkt völkerrechtswidrig oder aus sonstigen Gründen unzulässig und daher unwirksam war (zur Immunität von Kulturinstituten vgl. BGH [01.10.2009] - VII ZB 37/08 - juris Rn. 21 ff. = NJW 2010, 769; KG [26.06.2002] - 9 W 176/02 - juris Rn. 20 m.w.N. = KGR Berlin 2002, 356; zur Zustellung ggü.
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.12.2013 - 56 Ca 9425/13
    Eine Heilung nach § 295 ZPO mit ex-tunc-Wirkung (vgl. BAG [26.06.1986] - 2 AZR 358/85 - juris Rn. 26 ff. = NJW 1986, 3224 für eine fehlende Unterschrift) hinsichtlich der verzichtbaren Verfahrensvorschriften für die Zustellung scheidet hier aus, weil es erstinstanzlich keinen nach § 504 ZPO analog i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG notwendigen entsprechenden gerichtlichen Hinweis gab (vgl. allgemein Musielak/Huber, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 295 Rn. 6).
  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 266/01

    Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
  • LAG Berlin, 20.07.1998 - 9 Sa 74/97

    Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit für einen in Deutschland von

  • KG, 26.06.2002 - 9 W 176/02

    Deutsche Gerichtsbarkeit bei Staatenimmunität; Vollstreckung in Kunstschätze

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 242/10

    Feststellungsklage - Bestimmtheit und Feststellungsinteresse

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